In letzter Zeit habe ich mich in der Blogospähre ein wenig über die Quasi-Zensur, die durch die Gesetzesänderung des Telemediengesetzes vom 22.4.09 möglich ist, informiert.
Unter dem Vorwand des Sperrens von Kinderpornoseiten wollen Frau Ursula von der Leyen (bei Bloggern liebevoll Zensursula genannt) und der übliche Verdächtige Herr Schäuble Internetseiten vom BKA indizieren und sperren lassen, wobei zum einen die Kriterien im Gesetzestext klar definiert werden, zum zweiten ist es schwachsinnig eine Seite mit offensichtlich kriminellem Inhalt zu sperren, statt sie zu löschen. Kinderpornographische Inhalte sind in Deutschland und JEDEM ANDEREN LAND DER WELT verboten, Deutschland steht auf vierter (!!!) Stelle auf der Liste der Länder, in denen die meisten Server mit kinderpronographischen Inhalten stehen, wie soll also bitte das Sperren einer Seite, die danach mit einfachsten Mitteln immer noch zugänglich ist besser helfen als das konsequente Löschen und rechtliche Verfolgung der Betreiber?!
Neben unzähligen anderen Aktionen gibt es auch eine Petition beim Deutschen Bundestag, die man hier unterzeichnen kann.
Hier der Text der Petition für alle, die (noch) zu faul sind den Link zu betätigen:
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
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